Kupfer wird hauptsächlich in der Industrie verwendet (z. B. zur Kupfergewinnung aus Chalkopyrit). Die Auswirkungen von REACH auf unsere Kupferproduktions- und -verarbeitungsbetriebe sowie nachgelagerte Abnehmer sind in der heimischen Chemieindustrie stark spürbar, während die heimischen Nichteisenmetallunternehmen die Verordnung noch nicht oder nur unzureichend verstehen. Die Umsetzung von REACH wird für unsere Nichteisenmetallunternehmen im Bereich der Produktregistrierung und -prüfung zahlreiche Nachteile mit sich bringen. Daher müssen wir der EU-REACH-Verordnung höchste Priorität einräumen und schnellstmöglich Gegenmaßnahmen ergreifen.
Wenn ein Unternehmen, das Kupfer und Kupferverarbeitung herstellt und seine Produkte derzeit nach Europa exportiert, Folgendes tun muss:
1. Erstellen Sie eine detaillierte Liste der verschiedenen im Produkt enthaltenen Substanzen.
2. Prüfen Sie, ob für jeden Stoff die in der jeweiligen Verordnung festgelegten Hersteller- und Importeurspflichten gelten.
3. Einen langfristigen Dialogmechanismus mit vorgelagerten Lieferanten und nachgelagerten Nutzern einrichten.
4. Bereiten Sie sich auf eine separate Unternehmensvorregistrierung in der zweiten Jahreshälfte 2008 vor.
5. Stellen Sie die erforderlichen Daten und Informationen bereit. Bisher mussten sich Unternehmen, die Kupferschrott als Rohstoff verwendeten, gemäß REACH nicht registrieren. Nach der neuesten Überarbeitung müssen sich jedoch auch Unternehmen, die Kupferschrott verwenden, separat registrieren und die in REACH festgelegten Pflichten erfüllen.
Das direkte Exportvolumen unseres Landes ist derzeit gering und wird hauptsächlich durch die Senkung der Ausfuhrzölle beeinflusst. Es wird erwartet, dass China noch lange Nettoimporteur von Elektrokupfer bleiben wird. Daher hat die Umsetzung von REACH kurzfristig nur geringe Auswirkungen auf chinesische Elektrokupferproduzenten. Sollten wir uns jedoch nicht aktiv an der Umsetzung der REACH-Verordnung beteiligen, könnten unsere Kupferunternehmen die derzeit günstige Vorregistrierungsfrist verlieren. Mit anderen Worten: Wenn China seine Kupferexportpolitik anpasst und die Exportbeschränkungen in Zukunft aufhebt, müssen sich Kupferunternehmen erneut registrieren, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten. Darüber hinaus gibt es entlang der gesamten Kupferwertschöpfungskette zahlreiche Kupferverarbeitungs- und Produktionsunternehmen in unserem Land, die Kupfer verarbeiten. Wenn deren Produkte nach Europa exportiert werden, sind sie von REACH betroffen. Insbesondere Kupferverarbeitungsunternehmen als nachgelagerte Produzenten unseres Elektrokupfers müssen beim Markteintritt in die Europäische Union nachweisen, dass die in ihren Produkten enthaltenen chemischen Stoffe gemäß der REACH-Verordnung registriert sind. Andernfalls dürfen die Produkte selbst nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Gleichzeitig schreibt die REACH-Verordnung vor, dass der Registrierungspflichtige ein Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit in der Europäischen Union sein muss. Chinesische Hersteller, die weiterhin nach Europa exportieren möchten, müssen daher einen exklusiven Vertreter mit Rechtspersönlichkeit in der EU beauftragen, der sie bei der Registrierung und der langfristigen Datenpflege unterstützt. Dies erhöht unweigerlich die Exportkosten der Unternehmen. Darüber hinaus wird Kupfer in der Weiterverarbeitung von Produkten wie Hardware und Elektrogeräten verwendet. Auch Zulieferer müssen Dokumente vorlegen, wenn ihre Produkte in die EU exportiert werden. Die Umsetzung der REACH-Verordnung ist ein komplexer Prozess, und chinesische Unternehmen sollten sich der Bedeutung und Dringlichkeit der Vorregistrierung bewusst sein. Erstens fallen während der Vorregistrierung keine zusätzlichen Gebühren an, die im Vergleich zu den Gebühren der regulären Registrierung sehr gering sind. Zweitens profitieren Unternehmen nach Abschluss der Vorregistrierung je nach deklarierter Tonnage von unterschiedlichen Übergangsfristen. Während dieser Übergangsfristen können sie weiterhin in die EU exportieren. Drittens sollten chinesische Kupferunternehmen über ihre eigenen, in Europa ansässigen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit oder durch die Benennung eines Alleinvertreters in Europa einen Dialogmechanismus mit europäischen Kupferforschungseinrichtungen aufbauen. Sie sollten sich dem eigens als Reaktion auf REACH gegründeten Verband der Agentur anschließen, um Grundlagenforschung für die Registrierung durchzuführen, insbesondere Forschung mit biologischen Experimenten und Toxizitätsanalysen. Gleichzeitig können bereits von europäischen Kupferforschungseinrichtungen durchgeführte Forschungsarbeiten ausgetauscht werden. Da REACH noch nicht vollständig in Kraft getreten ist, lassen sich die Auswirkungen auf die chinesische Kupferindustrie nur schwer abschätzen. Unternehmen, die bereits Kupfer verarbeiten und Produkte der Kupferindustrie herstellen und in die EU exportieren, müssen jedoch die folgenden Aspekte so schnell wie möglich umfassend berücksichtigen.
1. Umfassendes und detailliertes Verständnis der REACH-Verordnung und der relevanten Inhalte der Branche.
2. Einrichtung eines gemeinsamen Bewältigungsmechanismus für die Zusammenarbeit zwischen Upstream- und Downstream-Bereichen der Kupferindustriekette.
3. Nehmen Sie über Agenten oder Niederlassungen oder als nachgelagerter Kunde Kontakt mit europäischen Kupferforschungsinstitutionen auf, um die Vorregistrierung so schnell wie möglich abzuschließen und den erforderlichen Informationsaustausch zu gewährleisten.
4. Um Risiken zu vermeiden, müssen aktiv andere Exportmärkte erschlossen werden. Derzeit decken verschiedene Exportprodukte der chinesischen Kupferindustrie über 20 % des gesamten Kupferverbrauchs in China ab. Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung werden die Exportkosten chinesischer Kupferprodukte zweifellos steigen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Exportmarkt sinken. Daher ist die Erschließung weiterer Exportmärkte in anderen Ländern und Regionen unerlässlich.
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2022